Kredit für geringfügig Beschäftigte

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Die geringfügige Beschäftigung gehört zu den besonderen Arbeitsverhältnissen und ist mit einem Einkommen von nicht mehr als 450 Euro im Monat verbunden. Diese geringe Höhe des Arbeitseinkommens führt dazu, dass niemand alleine von einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis leben kann. Vielmehr führt dieses in vielen Fällen zu einem Nebenverdienst oder stellt das eigene Einkommen des weiter nicht berufstätigen Ehepartners dar. Sofern ein geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer tatsächlich keine weiteren Einnahmen oder Unterstützungsleistungen durch den Partner erzielt, steht ihm das Recht auf eine Aufstockung durch das Jobcenter zu.

Kreditaufnahme durch geringfügig Beschäftigte mit Partner
Bei einem Kredit für geringfügig Beschäftigte mit Partner bietet sich die gemeinsame Kreditaufnahme an, sofern dieser ein regelmäßiges höheres Einkommen bezieht. Kreditnehmer müssen für die gemeinsame Kreditaufnahme nicht verheiratet sein und auch nicht zwingend gemeinsam in einer Wohnung leben. Das Stellen eines Bürgen ist bei einem Kredit für geringfügig beschäftigte Antragsteller ebenfalls möglich, ist bei Geldinstituten jedoch weniger als die Darlehensaufnahme mit einem Mitantragsteller beliebt. Der Grund hierfür besteht darin, dass der Gesetzgeber an eine wirksame Bürgschaft hohe Anforderungen hinsichtlich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bürgen stellt.

Die alleinige Kreditaufnahme durch den geringfügig Beschäftigten
Als einfachster Kredit für geringfügig Beschäftigte gilt die Vereinbarung einer Ratenzahlung im Versandhandel oder im stationären Geschäft. In diesem Fall erkundigen sich die Händler nur bei ungewöhnlich hohen Bestellsummen nach dem Arbeitsverhältnis oder nach dem Einkommen ihrer Kunden. Wenn geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer zusätzliche Einnahmen aus weiteren Quellen beziehen, bietet sich die Aufnahme eines Kredites ohne Gehaltsnachweis an, da dieser Differenzen zwischen dem Kreditnehmer und dem Geldinstitut über die Frage, welche Einkommensbestandteile für die Haushaltsrechnung anzurechnen sind, vermeidet. In jedem Fall achtet der Bankkunde bei einem Kredit für geringfügig Beschäftigte auf eine ausreichend lange Kreditlaufzeit und entsprechend niedrige Monatsraten, so dass er die Raten auch bei einem vorübergehenden Ausfall einzelner Einkommensbestandteile pünktlich überweisen kann. Aufstocker haben zusätzlich die Möglichkeit, einen zinsfreien Kredit für geringfügig Beschäftigte beim Jobcenter zu beantragen, sofern sie das Geld für dringend benötigte Anschaffungen verwenden.

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