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Wenn jemand altersbedingt durch die Rente dem Arbeitsleben den Rücken zuwendet, bedeutet das nicht, dass ein Rentner nichts mehr erleben will. Gerade dann hat der Rentner Zeit sich seinen Hobbys zu widmen oder auf Reisen zu gehen. Da die Rentenzahlung geringer ist als das Gehalt, welches vorher verdient wurde, kann man sich nicht alles leisten.
Wenn dann ein Auto benötigt wird, damit man noch weiter mobil bleibt und nicht immer auf Hilfe angewiesen ist, kann es sein, dass das Geld nicht dafür reicht. So kann in diesem Fall ein Autokredit für Rentner helfen, das Fahrzeug zu finanzieren.
Autokredit für Rentner von der Hausbank
Als erstes sollte der Rentner versuchen, bei seiner Hausbank einen Autokredit für Rentner zu bekommen. Das Konto ist vielleicht schon seit Jahren oder auch Jahrzehnten bei dieser Bank angelegt, sodass die Bank den Kreditnehmer im Vorfeld schon kennt. Ein Blick in den Computer reicht oft schon aus, um einen Antrag zu bewilligen oder zu verwehren. Sollte ein Antrag nicht bewilligt werden, kann der Rentner sein Kind oder sein Enkelkind, wenn es älter als 18 Jahre alt ist, als Bürgen einzusetzen.
Dann kann die Bank davon ausgehen, wenn der Rentner die Zahlungen nicht mehr tätigen kann oder auch verstirbt, dass der Kredit weiter abbezahlt wird. Der Vorteil bei einem Autokredit für Rentner bei der Hausbank liegt darin, dass das Geld bar abgehoben werden kann und bei dem Autohändler als Barzahlung das Fahrzeug abgeholt werden kann. Das verschafft dem Rentner zusätzliche Rabatte, den Autohändler belohnen Barzahler mit attraktiven Angeboten.
Autokredit bei dem Autohändler beantragen
Es besteht heutzutage durchaus die Möglichkeit, einen Autokredit auch direkt bei dem Autohändler zu beantragen. Diese arbeiten fast alle mit Banken zusammen, die sich auf diesen Kredit spezialisiert haben. Der Kunde kann vor Ort sich ein Fahrzeug aussuchen und weiß auch sofort, welche Kreditsumme er aufnehmen muss. Die Formalitäten übernimmt das Autohaus. Hier müssen oft Kontoauszüge und die Rentenbescheide eingereicht werden. Sollte der Antragsteller zu alt sein, kann auch hier wieder ein Bürge eingesetzt werden.