Kredit in der Ausbildung aufnehmen

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Einen Kredit in der Ausbildung aufnehmen ist durchaus möglich, jedoch unter Umständen mit einigen zusätzlichen Auflagen und Bestimmungen verbunden, die der Kreditnehmer zwingend erfüllen muss. Vorteilhaft für die Kreditaufnahme ist der hohe Kündigungsschutz des Azubis, welcher ihm im Regelfall eine Anstellung mit festem Gehalt für mindestens 2.5 Jahre garantiert.

Negativ für die Kreditaufnahme ist hingegen das geringe Gehalt, was ein Azubi in 99 Prozent der Fälle immer erhält. Meist reicht der Lohn aus der Ausbildung nicht einmal oder gerade so zum (Über)Leben, weshalb eine zusätzliche Belastung, verbunden mit den fälligen Ratenzahlungen, kaum zu bewältigen ist.

Dieser Umstand ist natürlich auch den Banken und Kreditgebern bekannt, weshalb diese sehr vorsichtig sind, wenn es darum geht, einem Azubi einen Ratenkredit auszustellen. In den meisten Fällen muss dieser den Kredit durch zusätzliche Sicherheiten absegnen. Das kann zum Beispiel ein zusätzliches, zweites Einkommen oder Fördergeld sein, wovon der Kredit schließlich bezahlt wird. Aber auch pfändbares Einkommen eignet sich als zusätzliche Sicherheit, ist im jungen Alter häufig aber noch gar nicht vorhanden.

Trotz Ausbildung zu einem Kredit

Möglich ist auch die Absicherung durch einen Bürgen. Möchten Sie einen Kredit in der Ausbildung aufnehmen, ist das im Regelfall die einfachste Variante, wenn die Eltern oder Großeltern für den Kredit bei der Bank bürgen. Selbstverständlich muss der Bürge selber über eine hohe Bonität verfügen, das heißt mindestens ein sicheres Einkommen muss vorhanden sein. Der Bürge springt bei der Rückzahlung nur dann ein, wenn der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage ist seinen Kredit zu begleichen.

Für die Bank ergibt sich dadurch eine ausgesprochen hohe Sicherheit, weshalb Kredite, die mit einem Bürgen verbunden sind, nahezu immer erfolgreich ausgestellt werden können. Ohne eine Bürgschaft ist es für Auszubildende sehr schwierig einen Kredit zu erhalten. Kleinkredite können lediglich noch auf privatem Weg aufgenommen werden, zum Beispiel von den Eltern, Großeltern oder sehr guten Freunden – dann entfällt meist auch der Zins.

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