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Als Ausbildung gilt die duale Lehre ebenso wie das Studium oder der Besuch einer Fachschule. Je nach Ausbildungsform erhalten junge Leute während ihrer Ausbildungszeit Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder eine betriebliche Ausbildungsvergütung.
Weitere Finanzierungsformen wie Stipendien oder ein Gehalt als Werksstudent sind ebenfalls möglich. Die Grundvoraussetzung für jede Kreditaufnahme innerhalb der Ausbildungszeit ist die Volljährigkeit. Bei der üblichen Form einer Bürgschaft haftet der Bürge, sobald der eigentliche Kreditnehmer nachweisbar zahlungsunfähig geworden ist.
Reguläre Kredit während der Ausbildung
Viele Geldinstitute räumen als ersten Kredit in der Ausbildung ohne Bürgen bei Eintritt der Volljährigkeit den ersten Dispositionskredit auf dem Girokonto ein. Auch eine Kreditkarte mit einem zunächst geringen Verfügungsrahmen lässt sich bereits in der Ausbildung erfolgreich beantragen. Bestellungen im Versandhandel mit einer Teilzahlungsvereinbarung lassen sich auch von Auszubildenden durchführen, da die meisten Händler bei gewöhnlichen Bestellbeträgen nicht nach dem Einkommen oder dem Beschäftigungsstand fragen.
Schwieriger gestaltet sich die Aufnahme eines Ratenkredites innerhalb der Ausbildungszeit. Das geringe Einkommen durch das BAföG oder die Ausbildungsvergütung ermöglicht Banken die Zustimmung zu einem Kredit in der Ausbildung ohne Bürgen mit wenigen Ausnahmen nur, wenn sie in ihrer Haushaltsrechnung Sonderfälle wie das nahezu kostenlose Leben im elterlichen Haushalt berücksichtigen.
Förderkredite während der Ausbildung
Zusätzlich zum Darlehensanteil des Studenten-BAföG beziehungsweise zum Schüler-BAföG für Fachschüler berufsbildender Schulen lässt sich ein Förderdarlehen über die KfW Bank oder einige Privatbanken aufnehmen. Ähnliche Regeln gelten bezüglich der Förderkreditaufnahme durch Lehrlinge. Diese müssen jedoch zusätzlich glaubhaft machen, dass ihnen durch die Berufsausbildung ungewöhnlich hohe Kosten entstehen, was bei einer notwendigen Unterbringung außerhalb des Elternhauses in jedem Fall angenommen wird.
Der Förderkredit als Kredit in der Ausbildung wird ohne Bürgen ausgezahlt und muss erst nach dem Ausbildungsende getilgt werden. Als Sicherheit für die spätere Tilgung erkennen die KfW Bank und die entsprechende Kredite vergebenden Geschäftsbanken das nach dem Ausbildungsabschluss zu erwartende Einkommen an. Selbst negative Schufa-Eintragungen stellen für den von der KfW Bank vergebenen Kredit in der Ausbildung ohne Bürgen kein Hindernis dar, sofern es sich nicht um eine beantragte Privatinsolvenz handelt.