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Um eine Kreditzusage zu erhalten, muss der Antragsteller den Nachweis über sein Einkommen erbringen. In der Regel verlangen die Banken die letzten drei Gehalts- oder Lohnabrechnungen. Beim Versandhandel werden bei Ratengeschäften keine Nachweise verlangt. Hier reicht eine positive Schufa-Auskunft. Auch der stationäre Handel verzichtet auf einen Einkommensnachweis. Hier reicht sogar die Maestro-Karte aus, um einen Ratenvertrag abzuschließen. Nur die Schufa wird hier noch überprüft.
Kredit ohne Arbeitsbescheinigung
Wer bei seiner Hausbank einen Kredit beantragt, muss normalerweise auch keine Arbeitsbescheinigung vorlegen. Der Kunde ist in der Regel persönlich bekannt und es reichen auch hier die Gehaltsabrechnungen aus. Anders stellt sich jedoch die Sachlage dar, wenn der Kunde arbeitslos war und wieder eine Anstellung gefunden hat. Dann ist ein Kredit ohne Arbeitsbescheinigung in Form eines Arbeitsvertrages nicht möglich. In diesem speziellen Fall verlangen die Banken einen Arbeitsvertrag.
Bei den sogenannten Schweizer Krediten ist ein Kredit ohne Arbeitsbescheinigung überhaupt nicht möglich, denn das Einkommen aus einer unselbstständigen Tätigkeit dient als Sicherheit. Außerdem muss das Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten bestehen und es darf sich dabei auch nicht um einen befristeten Arbeitsvertrag handeln. Aus diesem Grund muss als Nachweis eine Kopie des Arbeitsvertrages zu den üblichen Unterlagen beigefügt werden.
Einen Kredit über das Girokonto nutzen
Viele nutzen zur Beseitigung eines finanziellen Engpasses auch den Dispo auf dem Girokonto. Wenn dieser den finanziellen Bedarf deckt, kann er jederzeit genutzt werden. Eine Arbeitsbescheinigung ist nicht notwendig, denn ist ein Dispo bereits vorhanden, fragt bei der Nutzung niemand nach dem Beschäftigungsverhältnis.