Kredit ohne Arbeitsvertrag

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Ein Arbeitsvertrag ist heutzutage schon lange keine Selbstverständlichkeit mehr. Immer mehr Menschen müssen ihren Lebensunterhalt mit Minijobs, bei Leiharbeitsfirmen oder mit einem befristeten Arbeitsvertrag verdienen. Für die Unternehmen bedeutet dies Flexibilität. Für die Arbeitnehmer Unsicherheit und immer Angst, den Job schnell zu verlieren. Hinzu kommt, dass diese Arbeitnehmer ein großes Problem dabei haben, einen Kredit aufzunehmen.

Sehen doch gerade die großen Banken und Sparkassen in Deutschland einen festen Arbeitsvertrag als Grundvoraussetzung für die Vergabe eines Kredites oder Darlehens. Doch was tut man, wenn man einen Kredit ohne Arbeitsvertrag benötigt? Wo bekommt man diesen her und wie sehen die Bedingungen und Voraussetzungen dafür aus?

Es gibt Ausnahmen

Mitunter kommt es vor, dass Banken keinen Arbeitsvertrag verlangen, wenn man mit Hilfe anderer Belege beweisen kann, dass man ein regelmäßiges und gleichbleibendes monatliches Einkommen bezieht. Dies passiert beispielsweise bei so genannten Konsumkrediten, die direkt von Versandhäusern, Einzelhandelsunternehmen oder auch Telekommunikationsunternehmen vergeben werden. Hier reicht es meist aus, wenn man bei der Kreditbeantragung deutlich machen kann, dass man genügend Geld zur Verfügung hat, um die monatlichen Raten zu decken.

Und auch Kreditvermittler sehen es oftmals nicht ganz so eng, wenn kein Arbeitsvertrag vorgelegt werden kann. Auch hier zählt meist die Devise: Es ist wichtig, dass die Raten beglichen werden können. Woher das Geld dafür bezogen wird, ist zweitrangig. Doch Vorsicht: Bei einem Kredit über einen Vermittler fallen meist höhere Zinsen und recht deftige Bearbeitungskosten an. Daher sollte man sich hier immer genau überlegen, ob man wirklich einen Kredit ohne Arbeitsvertrag bei solch einem Vermittler aufnehmen möchte.

Der Bürge rettet den Kredit

Doch es gibt noch eine weitere – viel leichtere Möglichkeit – für einen Kredit ohne Arbeitsvertrag. Ein Bürge oder eine Person, die nicht nur für den Kredit haftet, sondern ihn selbst aufnimmt. So kann man bei jeder beliebigen Bank nach einem Darlehen fragen und ist nicht auf wenige Angebote angewiesen. Bedingung ist hier allerdings, dass der Bürge oder der Kreditnehmer einen festen Arbeitsvertrag nachweisen kann und zudem ein Einkommen bezieht, welches sich im pfändbaren Bereich bewegt.

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