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Es ist längst nicht mehr selbstverständlich, als Selbständiger einen Schweizer Kredit ohne Schufa zu bekommen. Früher hatte man verschiedene Möglichkeiten, sich mit den Schweizern über einen Kredit einig zu werden. War das vor einigen Jahren noch kein Problem, hat es sich inzwischen geändert. Seit 2009 sind schufafreie Kredite in der Schweiz nicht mehr so ohne weiteres möglich.
Kredite über Helfer
In dieser Kreditflaute erhalten nur noch erfolgreiche Geschäftsmänner oder abhängig Beschäftige einen Schweizer Kredit. Das Einkommen von Selbständigen reicht dafür längst nicht mehr aus. Eine einzige Bank vergibt noch schufafreie Kredite: die SIGMA Kreditbank aus Liechtenstein. Zwar vergibt diese Bank nicht direkt einen Schweizer Kredit für Selbständige ohne Schufa, doch steht dem Selbständigen noch eine Hintertür offen.
Der Bürge – ein Bekannter oder ein Freund – kann den Kreditantrag selbst stellen. Davon hat der Bürge keine Nachteile. Der Kredit wird auch nicht in die Schufa des „Helfers“ eingetragen. Das bedeutet, dass die Kreditwürdigkeit des Bürgen nicht angetastet wird. Ein privater Kreditvertrag gibt dem Helfer die entsprechende Rechtssicherheit.
Voraussetzungen für Kredite ohne Schufa
Der Helfer muss einige Voraussetzungen für diese Kreditmöglichkeit erfüllen. Er muss ein unbefristetes und ungekündigtes Arbeitsverhältnis haben und seit einem Jahr beim selben Arbeitgeber beschäftigt sein. Außerdem muss er ein Netto-Entgelt oberhalb der Pfändungsgrenze erhalten. Dieses darf auch nicht gepfändet oder abgetreten worden sein. Schließlich darf der Bürge selbst auch keinen Eintrag in einem öffentlichen Schuldnerverzeichnis vorweisen.
Ein Schweizer Kredit für Selbständige ohne Schufa ist dann in zwei Varianten möglich.
Zum einen als schufafreies Darlehen über 3.500 Euro mit einem effektiven Jahreszins von 11,62 Prozent, zum anderen als Schweizer Kredit für Selbständige ohne Schufa mit Helfer über 5.000 Euro mit einem effektiven Jahreszins von 11,61 Prozent. Beide Varianten werden in 40 Monatsraten von 105,95 bzw. 151,35 Euro zurückgezahlt. Der Bürge, der als Helfer auftritt, muss dazu ein Netto-Entgelt von wenigstens 1.600 Euro vorweisen.