Kredit mit Krankengeld

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Arbeitnehmer, die länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, erhalten aus der gesetzlichen Krankenversicherung ein reduziertes Krankengeld. So ist die Gefahr groß, dass es in dieser Zeit zu einem finanziellen Engpass kommt, wenn beispielsweise eine dringende Anschaffung fällig ist.

Es ist zwar nicht generell ausgeschlossen, einen Kredit auch mit Krankengeld zu bekommen, jedoch gestaltet sich die Aufnahme des Kredits um einiges schwieriger. In jedem Falle ist es wichtig die Angebote genau zu vergleichen und vor der Beantragung sollte auf einige Punkte geachtet werden.

Einen Kredit mit Krankengeld beantragen

Banken für vor der Vergabe eines Kredits immer eine Bonitätsprüfung durch. Dabei wird natürlich auch die Höhe des vorhandenen Einkommens geprüft. Dieses muss anhand von aktuellen Lohn- bzw. Gehaltszetteln nachgewiesen werden. Kein Problem ist die der Kredit mit Krankengeld, wenn die Höhe des Krankengeldes ausreicht, um die laufenden Kosten inklusive der Raten zu bezahlen. Schwieriger wird es, wenn nur ein relativ geringes Krankengeld bezahlt wird und auch das Ende Arbeitsunfähigkeit noch nicht abzusehen ist.

In keinem Fall sollten jetzt bei verschiedenen Banken auf gut Glück Kreditanfragen gestellt werden. Denn jede abgelehnte Anfrage erscheint auch in der Schufa und führt zu einem schlechteren Schufa-Score. Besser ist es direkt vorab nach Möglichkeiten zu suchen, um die eigene Bonität zu erhöhen. Dies kann beispielsweise durch die Aufnahme eines zweiten Kreditnehmer, der über ein ausreichendes und gesichertes Einkommen verfügt.

Kredit persönlich beantragen

Es empfiehlt sich, betreffs eines Kredits zunächst bei der eigenen Hausbank nachzufragen. Gerade wenn wer schon lange bei derselben Bank Kunde ist, hat oftmals bessere Chancen einen Kredit auch unter schwierigen Bedingungen zu erhalten. In jedem Falle muss bei einem Kredit mit Krankengeld mit einem höheren Zinssatz gerechnet werden. Da für die Bank ein größeres Ausfallrisiko besteht, sichert sie dieses über einen höheren Zinssatz ab. Der Abschluss einer Restschuldversicherung würde in diesem Fall nichts bringen, da die Krankheit bereits besteht und die Versicherung in diesem Fall für einen Ausfall der Rate nicht aufkommen würde.

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