Kredit nach der Probezeit

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Bevor die Firmen einen Mitarbeiter fest einstellen, erhält dieser zunächst eine Probezeit. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit von beiden Parteien beendet werden, ohne dass ein Grund vorhanden sein muss.

Sowohl der Mitarbeiter als auch das Unternehmen können sich während der Probezeit ein Bild von einander machen. Eigentlich ist das eine clevere Idee, nur leider kommt es nach der Probezeit nicht immer zu einem richtigen Arbeitsverhältnis. Doch wird der neue Arbeitnehmer übernommen, öffnen sich gleichzeitig für ihn alle Türen und ein Kredit nach der Probezeit ist möglich.

Kredit nach der Probezeit

Ist die Probezeit beendet und wird der Arbeitnehmer übernommen, handelt es sich um ein ganz normales Arbeitsverhältnis. Das Einkommen ist gesichert, so lange das Arbeitsverhältnis besteht. Das wirkt sich natürlich auch auf das Verhältnis des Kunden zu seiner Bank aus, denn ein Kredit nach der Probezeit ist nun möglich geworden. Viele Banken verweigern einen Kredit während sich der Angestellte oder Arbeiter noch in einem Probearbeitsverhältnis befindet.

Mit einem festen Arbeitsvertrag ist der Beschäftigte in einer anderen Position und kann sich dementsprechend sogar seine Bank aussuchen. Somit hat er auch die Möglichkeit, die günstigen Angebote der Banken für einen Kredit im Internet zu nutzen. Während der Probezeit war das nur schwer möglich.

Eine Ausnahme gibt es jedoch. Direkt nach der Probezeit ist ein Schweizer Kredit nicht möglich. Die Banken in der Schweiz verlangen, dass das Arbeitsverhältnis schon länger besteht. Einige bestehen sogar darauf, dass der Arbeitnehmer seit mindestens 12 Monaten im Betrieb beschäftigt sein muss.

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