Starten Sie hier unverbindlich und kostenlos Ihre Anfrage
Bei seinem Kreditantrag nur schnell den Arbeitsvertrag vorzulegen, das gehört leider der Vergangenheit an. Der Kredit nur mit Arbeitsvertrag als einzige einzureichende Unterlage, der ist selten geworden. Zu der verbliebenen Möglichkeit und Gründen der Einschränkung gibt der Artikel detaillierter Auskunft.
Der Kredit nur mit Arbeitsvertrag – die Hürden.
Die moderne Zeit hat viele Veränderungen in der Kreditlandschaft mit sich gebracht. Früher, da war es üblich, den Kredit mit Arbeitsvertrag bei der Hausbank einfach nur unter Vorlage seines Vertrages zu beantragen. Heute geht das bei keiner Bank mehr. Alle Banken sind verpflichtet, die Kreditsicherheit an oberste Stelle für Kreditvergaben zu stellen. Dazu müssen umfangreiche Unterlagen eingereicht und geprüft werden.
Allein die Verpflichtung, die Identitätsprüfung zur Kreditvergabe durchzuführen, die schließt die reine Vorlage des Arbeitsvertrages bereits aus. Die Prüfpflicht gilt immer neu für jeden Kreditantrag. Einzige Einschränkung, die ID ist bereits innerhalb der letzten Monate geprüft worden. Selbst bei der Hausbank, die bereits von Kindesbeinen an das Konto führt, muss der Personalausweis mitgebracht werden. Persönlich bekannt, so wie früher, das geht heute nicht mehr. Die ID-Prüfung kann für alle Kreditvergaben mit den Worten der Kanzlerin Angela Merkel umschrieben werden. – Alternativlos. Es handelt sich um eine gesetzliche Mindestanforderung, die jedem Kreditgeber vorgeschrieben ist, außer privaten Geldgebern.
Der Arbeitsvertrag allein für den Kredit – so geht’s.
Der Arbeitgeberkredit ist in aller Regel von allen Vorgaben der kreditregulierenden Gesetze entbunden. Ein Vorschuss auf den Lohn, der wird bei der Lohnbuchhaltung beantragt. Einen Rechtsanspruch auf den Kredit mit Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber, den gibt es allerdings nicht. Dafür ist die gängige Praxis denkbar einfach. Ein Teilbetrag des Lohnes wird bereits im Voraus ausgezahlt. Bei der nächsten Abrechnung wird dieser Betrag allerdings wieder abgezogen.
Zinsen für diese Unterstützung zu zahlen das ist nicht üblich. Beachtet werden muss vom Arbeitgeber nur, dass ein solches Darlehen nicht mit eventuellen Lohnpfändungen in Konflikt gerät. In diesem Fall hätte er als Arbeitgeber voraussichtlich das Nachsehen bei der Bedienung seiner Forderungen. Der Kredit mit Arbeitsvertrag durch den Arbeitgeber ist auch heute noch gängige Praxis in vielen Betrieben.