Sofortkredit binnen 24 Stunden

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Als Standard bei einem Sofortkredit gilt die Auszahlung innerhalb von zwei Bankarbeitstagen. Eine Beschleunigung der Geldauszahlung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Grundvoraussetzung für die Auszahlung des Sofortkredites binnen 24 Stunden ist, dass der auf das Einreichen des Kreditantrages folgende Tag kein arbeitsfreier Tag der gewählten Bank ist.

Wenn die Bank einen Sofortkredit binnen 24 Stunden auszahlt, kann sie die üblicherweise einzureichenden Kreditunterlagen nicht sorgfältig prüfen. Konsequenterweise verzichten Kreditinstitute bei Sofortkrediten häufig auf die Vorlage einer Gehaltsbescheinigung. Das kommt Kreditsuchenden entgegen, deren Einkünfte sich aus unterschiedlichen Einzelposten zusammensetzen, da die Nichteinreichung der Verdienstnachweise verhindert, dass die Bank einzelne Posten nicht als Haushaltseinkommen anerkennt und somit das Gesamteinkommen anders als der Kreditnehmer berechnet.

Sofortkredite deutscher Geldinstitute mit Auszahlung innerhalb von 24 Stunden

Die Notwendigkeit, das Postident-Verfahren zur Identitätsfeststellung vorzunehmen schließt in Verbindung mit der notwendigen Postlaufzeit in den meisten Fällen aus, dass ein Geldinstitut den beantragten Sofortkredit binnen 24 Stunden auszahlen kann. Die häufigste Ausnahme betrifft Bestandskunden, da das Postident-Verfahren nur einmalig und nicht bei jedem weiteren Geschäftsvorfall durchzuführen ist.

Die meisten Direktbanken verfügen über eine geringe Anzahl an Zweigstellen oder ermöglichen zumindest den Publikumsverkehr an ihrem Stammsitz. Nach dem Einreichen eines Sofortkreditantrages im Netz den Personalausweis persönlich bei der Bank vorzulegen, ist für in der Nähe einer Filiale wohnende Kreditkunden möglich.

Die Luxemburger Banklizenz ermöglicht die schnelle Auszahlung

Dass dennoch Geldinstitute Neukunden anbieten, den beantragten Sofortkredit binnen 24 Stunden auszuzahlen, beruht auf einer in Luxemburg ausgestellten Banklizenz. Diese ist auch für eine eventuelle deutsche Zweigstelle gültig und erlaubt im Gegensatz zu einer deutschen Lizenz für Geldinstitute die Anerkennung einer Kopie des Personalausweises als Identitätsnachweis.

In Deutschland dürfen Kreditinstitute hingegen keine Ausweiskopien als Identitätsbeleg anerkennen, zumal das Kopieren des Bundespersonalausweises oder Reisepasses nur für wenige Zwecke statthaft ist. Das Zufaxen einer nicht erlaubten Ausweiskopie an die Kreditbank wird nicht geahndet, so dass Verbraucher unbesorgt einen binnen 24 Stunden zur Auszahlung kommenden Sofortkredit beantragen können.

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