Kredit mit Bürgschaft

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Wer dringend Geld benötigt und keine ausreichende Bonität nachweisen kann, muss meist einen Kredit mit einer Bürgschaft aufnehmen. Bei Bankkrediten wird in der Regel eine selbstschuldnerische Bürgschaft vereinbart.

Der Bürge haftet entweder für den gesamten Kredit oder bis zu einem vereinbarten Höchstbetrag, der die Provisionen, aufgelaufene Zinsen und die Kreditnebenkosten enthalten. Durch die große Verantwortung und das Risiko die eine Bürgschaft mit sich bringt ist es selbst im engsten Verwandtenkreis meist schwer, einen Bürgen zu finden.

Bürgschaften werden oft in besonderen Lebenssituationen benötigt

Nach einem Arbeitsplatzwechsel sind Arbeitnehmer meist in einer Probezeit, die bis zu sechs Monate vereinbart sein kann. In dieser Zeit vergeben Banken ohne den Nachweis außerordentlicher Sicherheiten meist keine Kredite. Wer allerdings einen Kredit mit einer Bürgschaft durch einen Verwandten oder Bekannten absichern kann, erhält in vielen Fällen eine Zusage. Zwischen Bank, Kreditnehmer und Bürgen ist in diesem Fall sogar die Vereinbarung einer zeitlich begrenzten Bürgschaft möglich. Werden die Kreditraten pünktlich bezahlt, wird der Bürge nach Ablauf der Probezeit aus seiner Haftung entlassen. Treten allerdings schon während dieser Zeit Zahlungsschwierigkeiten des Kreditnehmers auf, bleibt die Bürgschaft bis zur Tilgung des gesamten Kredites bestehen.

Ein Kredit mit Bürgschaft kann für beide Seiten eine Belastung sein

So wie beim Kreditnehmer neben der finanziellen Belastung auch eine moralische Belastung im Falle eines Kreditausfalls entstehen kann, könnte eine selbstschuldnerische Bürgschaft auch für den Bürgen zu Einschränkungen führen. Auch die Bürgschaft wird ohne Negativmerkmal in der Schufa-Auskunft vermerkt. Möchte der Bürge allerdings selbst einen Kredit aufnehmen, wird dessen eingeschränkte Bonität dabei berücksichtigt. Dies kann sich bei der eigenen Kreditaufnahme mit Zinsaufschlägen bemerkbar machen, da die Bürgschaft in die Bonität eingerechnet wird.

Bei Arbeitslosigkeit ist auch ein Bürge zwecklos

Das Arbeitslosengeld wird von den Banken nicht als regelmäßiges Einkommen gewertet. Es steht einzig und allein zur Finanzierung des Lebensunterhalts zur Verfügung. Daher wird in diesen Fällen ein Kredit auch mit einer Bürgschaft nicht genehmigt.

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