Kredit ohne Bürgen und Mitantragsteller

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Kredite werden heutzutage zu unterschiedlichen Konditionen vergeben. Während für große Kreditsummen auch die Sicherheiten entsprechend groß sein müssen, kommen kleinere Kreditsummen mit entsprechend kleinen Sicherheiten aus. Besonders deutlich kann man dies dann merken, wenn ein Bürge oder Mitantragsteller von der Bank verlangt wird.

Dies passiert nämlich meist nur dann, wenn die Laufzeit vom Kredit sehr lang ist und die Kreditsumme sich in einem recht großen Bereich bewegt. Doch was muss man machen, um einen Kredit ohne Bürgen und Mitantragsteller erhalten zu können? Und wo kann man diesen finden?

Die Voraussetzungen für einen Kredit ohne Bürgen und Mitantragsteller

Einen Kredit ohne Bürgen und Mitantragsteller kann man immer dann aufnehmen, wenn die eigene Bonität von der Bank als ausreichend für die Kreditaufnahme eingestuft wird. Meist ist dies der Fall, wenn man eine gute Schufa, ein gutes Einkommen und eine feste Anstellung hat. Hinzu kommt, dass die gewünschte Kreditsumme nicht zu hoch ist. Erfüllt man diese Kriterien, benötigt man auch keine Unterstützung bei der Kreditaufnahme.
Oftmals wird auch bei Konsumkrediten auf einen Bürgen oder Mitantragsteller verzichtet. Bei solchen Krediten dienen die finanzierten Artikel als Sicherheit, was den Banken in der regel ausreicht.

Hier findet man einen solchen Kredit

Einen Kredit ohne Bürgen und Mitantragsteller kann man bei jeder Bank und auch bei jeder Sparkasse aufnehmen. Mit der passenden Bonität und der richtig gewählten Kreditsumme dürfte dies nirgendwo ein Problem sein. Sollte man jedoch Probleme mit der Bonität haben, dann wird es bei einer deutschen Bank nichts mit dem Kredit.

In solch einem Fall muss man schauen, ob ein privater Geldgeber das gewünschte Geld bereitstellen kann oder ob man den Kredit gar bei einer Bank im Ausland aufnimmt. Je nachdem, welche Probleme sich bei der Bonität zeigen und in welchem Maße diese die Kreditaufnahme beeinflussen. Und sollte überhaupt nichts möglich sein, dann muss noch einmal überlegt werden, ob nicht doch ein Bürge oder Mitantragsteller hinzugenommen werden kann.

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