Kredit mit Bürgen

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Jeder kommt einmal in die Situation, in der für die Finanzierung einer Anschaffung ein Kredit benötigt wird und der Gang zur Bank unerlässlich wird.

Bonitätsprüfung

Stellt man einen Kreditantrag bei der Bank, wird zuerst die Bonität, das heißt die Zahlungsfähigkeit, geprüft bzw. die Frage geklärt, ob der Kreditnehmer über Sicherheiten verfügt, auf die die Bank im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers zurückgreifen kann. Grundlage hierfür ist in erster Linie das Einkommen und, falls vorhanden, weitere Vermögenswerte.

Bonitätsprüfung nicht bestanden

Stellt die Bank fest, das nicht genügend Sicherheiten zur Verfügung stehen oder das Einkommen nicht ausreicht, da zum Beispiel bereits andere Kredite abgezahlt werden müssen, wird sie versuchen mit dem Kreditnehmer zusammen eine Lösung zu finden. Da meist keine Einkommenssteigerung zu erwarten ist, stellt sich die Frage, ob das Problem mit Hilfe eines Dritten, einem Bürgen gelöst werden kann. Ein Kredit mit Bürgen bedeutet für die Bank eine Sicherheit und ermöglicht dem Kreditnehmer die Aufnahme des Kredits.

Was bedeutet ein Kredit mit Bürgen?

Der Kreditnehmer benennt eine Person, die bereit ist, statt seiner zu zahlen, wenn er selbst nicht mehr zahlen kann. Die Bank prüft die Bonität des vorgeschlagenen Bürgen und schließt mit ihm einen Vertrag, den Bürgschaftsvertrag. Die Bürgschaftsurkunde verbleibt bei der Bank und muss dem Bürgen ausgehändigt werden, wenn er aus der Pflicht entlassen ist, d. h., der Kredit abbezahlt ist. Jeder sollte für sich prüfen, ob er eine Bürgschaft übernehmen möchte und beachten, für wen er sie übernimmt. Für die Bank gilt der Bürge nun als Schuldner, auf den sie im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers zurückgreifen kann.

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